Geförderte Deutschkurse, Bildungsgutschein, Bildungsprämie, ...
Staatlich geförderte berufliche Weiterbildung
Geförderte Sprachkurse für Privatpersonen
Es gibt eine Vielzahl an staatlichen Förderprogrammen für Ihre berufliche Weiterbildung.
Sie finden darin gezielt finanzielle Anreize, um Ihre Weiterbildung bezahlbar zu machen und Ihre individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern.
Integrationskurse
Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland wird gefördert.
Berufsbezogene Deutschkurse
Parallel bzw. an die Integrationskurse anschließend werden berufsbezogene Sprach- und Weiterqualifizierungsmodule für arbeitssuchende sowie beschäftigte Migranten und Flüchtlinge gefördert. Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bescheinigt die Agentur für Arbeit einem Arbeitsuchenden oder einem Arbeitslosen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Im Gutschein werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt festgelegt und eine Förderzusage erteilt.
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Mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung von Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss haben oder ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben. Außerdem gehören Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen zur Zielgruppe.
Im Jahr 2019 wurde das Programm durch das Qualifizierungschancengesetz erweitert.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat einen Teil der Kosten für eine fremdsprachliche Weiterbildung. Beantragen können den Gutschein Arbeitnehmer und Selbstständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 20 000 Euro (gemeinsam Veranlagte: bis 40 000 Euro) beträgt. Auch Arbeitnehmer im Mutterschutz und in Eltern- bzw. Pflegezeit erhalten den Prämiengutschein.
Voraussetzung für den Erhalt des sog. Prämiengutscheins ist ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle.
Dabei werden die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen.
Ihre nächstgelegene Beratungsstelle in Ihrer Region finden Sie hier.
Die Beratungsstelle berät Sie in allen Fragen der Bildungsprämie:
- Welche Weiterbildung möchten Sie machen?
- Was soll das Ziel des Kurses oder Lehrgangs sein?
- Haben Sie schon einen konkreten Anbieter gefunden? etc.
Die Beratungsstelle prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind, nennt Ihnen mindestens drei Weiterbildungsanbieter und stellt Ihnen einen persönlichen Prämiengutschein aus.
Den Prämiengutschein können Sie für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen. Sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen.
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